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## Landtag beschließt Novelle des Landesfischereigesetzes **Angler aus anderen Bundesländern müssen in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich ab 2025 eine Fischereiabgabe von derzeit zehn Euro im Jahr zahlen.** Schleswig-Holstein und Hamburg erheben diese Abgabe bereits. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen soll diese demnächst eingeführt werden. **Der Touristenfischereischein, in dem bereits eine Fischereiabgabe enthalten ist, bleibt davon unberührt.** Ausführliche Pressemeldung: [https://www.regierung-mv.de](https://www.regierung-mv.de)